Abstracteinreichung
Die Abstracteinreichung ist beendet. Wir danken für die zahlreichen Anmeldungen. Die Erstautor*innen werden ca. im August über Annahme / Ablehnung informiert.
Richtlinien/ Leitfaden zur Abstracteinreichung und -bewertung
Das Wissenschaftliche Komitee bittet Sie, die folgenden Richtlinien bei der Erstellung des Abstracts einzuhalten!
Der Einsendeschluss für die Abstracteinreichung wurde bis zum 19.06.2023, 24.00 Uhr MEZ, verlängert!
Die Benachrichtigung der Autoren über Annahme oder Ablehnung Ihrer Anmeldung erfolgt bis Ende August 2023.
Von der Jury werden jeweils die besten 6 Abstracts aus den Bereichen "Grundlagenorientierte Forschung" und "Klinische Forschung" für zwei Vortragswettbewerbe nominiert,
Vortragszeit je 15 Minuten (10 Minuten Vortrag, 5 Minuten Diskussion). Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Die jeweils zwei besten wissenschaftlichen Beiträge nachfolgender Sitzungen werden wie folgt prämiert:
Wissenschaftlicher Vortragswettbewerb: Grundlagenorientierte Forschung
1. Preis € 1000,-
2. Preis € 500,-
Wissenschaftlicher Vortragswettbewerb: Klinische Forschung
1. Preis € 1000,-
2. Preis € 500,-
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie untenstehendem Link:
Präsentationsform der zugelassenen Abstracts
Basierend auf der Punktebewertung der Abstracts durch die Gutachter werden aus den weiteren 20 - 30 besten Abstracts mit der höchsten Punktzahl thematisch kohärente Vortragssitzungen gebildet, d.h. dass diese Abstracts nicht als ePoster sondern als „Freie Vorträge“ präsentiert werden. Die Erstellung eines ePosters ist nicht notwendig. Die Vortragszeit beträgt 15 Minuten (10 Minuten Vortrag, 5 Minuten Diskussion). Alle weiteren Abstracts werden als ePoster zugelassen, die im Rahmen moderierter ePosterbegehungen von den Erstautoren an Terminals in der ePosterausstellung als Kurzvortrag vorgestellt werden. Für die jeweilige Präsentation eines ePosters sind 7 Minuten (3 Minuten Präsentation, 4 Minuten Diskussion) vorgesehen. Details zur Anfertigung eines ePosters werden den jeweiligen ePosterautoren rechtzeitig übermittelt. Ein Poster in Papierform muss nicht erstellt werden.
Da die Abstracts in einem Supplement der Zeitschrift Anästhesiologie & Intensivmedizin (A&I) online veröffentlicht werden, muss das Abstract so abgefasst sein, dass nachfolgende Richtlinien eingehalten werden.
Allgemeiner Aufbau:
Grundlage ist eine mit Literaturhinweisen unterlegte aktuelle Übersichtsarbeit.
Die Darlegung der theoretischen Grundlagen dient der Untermauerung der praktischen Schlussfolgerungen und darf nicht zum Selbstzweck werden, so dass nicht hinreichend gesicherte sowie klinisch nicht relevante Aspekte entbehrlich sind.
Die Einleitung soll kurz und prägnant in das Thema einführen und dabei die klinische Relevanz beleuchten.
Zur Verbesserung von Übersicht und Lesbarkeit ist der Text durch hierarchisch schlüssige Überschriften eindeutig und inhaltlich nachvollziehbar zu gliedern.
„Verlorene Absätze“ außerhalb der Überschriftenhierarchie sind zu vermeiden – das heißt, dass auf eine Überschrift entweder ein Text ohne Unterüberschriften folgt oder alle folgenden Abschnitte eine eigene Unterüberschrift tragen.
Zusammenfassende, einheitlich gestaltete Tabellen und exemplarische Abbildungen dienen der didaktischen Aufbereitung des Textes.
Kernaussagen werden im Druck durch einen farbigen Kasten hervorgehoben; diese Passagen im Manuskript bitte durch Über- und Unterstrich 1 pt und 10% Schattierung markieren.
Aufzählungen erfolgen mit Punkt (nicht Spiegelstrich) und ohne Einzug – wie in diesem Text. Bitte keine automatische Aufzählung benutzen.
Hervorhebungen im Fließtext werden in Sperrschrift dargestellt, im Manuskript bitte ggf. kursiv stellen.
Abkürzungen sind bei der ersten Verwendung zu erläutern (falls englisch ausbuchstabiert auch mit deutscher Übersetzung).
Alle Abstracts müssen, da diese in der Zeitschrift „Anästhesiologie & Intensivmedizin“ (A&I) online veröffentlicht werden, in Übereinstimmung mit den „Uniform Requirements for Manuscripts Submitted to Biomedical Journals“ des International Committee of Medical Journal Editors (www.icmje.org) erstellt worden sein. Grundsätzlich dürfen nur Abstracts eingereicht werden, die noch nicht anderweitig in ihrer Gesamtheit oder in Teilen eingereicht oder veröffentlicht wurden und für die der erstgenannte Autor das Urheberrecht sowie alle Verwertungsrechte besitzt.
Die Zitierweise richtet sich nach den Uniform Requirements for Manuscripts Submitted to Biomedical Journals (www.icmje.org). Für die Nutzer der Literaturverwaltungssoftware Citavi stehen unter dem Namen der Zeitschrift A&I die Richtlinien als Zitationsstil auf www.citavi.com zur Verfügung. Sofern vorhanden, bitten wir um Angabe des DOI, der PubMed-ID sowie der PMCID.
Abkürzungen sind bei ihrem ersten Auftreten im Text auszuschreiben (sofern es sich nicht um gängige metrische Einheiten handelt). Titel, Überschriften und Zusammenfassung dürfen keine Abkürzung enthalten. Geschützte Warennamen, Handels- und Gebrauchsnamen müssen als solche gekennzeichnet werden. Es sollte daher der international empfohlene Freiname von verwendeten Arzneimitteln angegeben und das eingetragene Warenzeichen in Klammern nachgestellt werden bzw. bei der technischen Ausstattung der Name und die Adresse des Herstellers angeführt werden.
Bei mehr als sechs Autoren ist die Auflistung ab dem 6. Autor durch ein nachfolgendes „et al“ (deutsche Literaturstelle: … et al: / englische Literaturstelle: …, et al:) abzuschließen.
Sprachliche Gestaltung:
Bei der sprachlichen Gestaltung ist auf Prägnanz, Vermeidung umständlicher Satzkonstruktionen und Beschränkung auf das Wesentliche zu achten.
Prägnante Kürze wird vielfach durch den Gebrauch des Verbs statt des Substantivs erzielt; so heißt es statt „Adrenalin führt zu einer Steigerung der Herzfrequenz“ besser „Adrenalin steigert die Herzfrequenz“.
Weiter ist auf unnötige Füllwörter („wie z. B.“ statt „z. B.“) und begriffliche Doppelungen („Grundprinzip“ statt „Prinzip“, „Unkosten“ statt „Kosten“, „systolischer Blutdruck“ statt „systolischer Druck“) zu verzichten.
Unnötige Anglizismen sind zu vermeiden – „Polytraumaversorgung“ statt „Polytraumamanagement“ (da schwingt die Sorge mit), „Atemwegssicherung“ statt „Atemwegsmanagement“ (denn auf die Sicherung kommt es an), ggf. auch „Behandlungsergebnis“ statt „Outcome“ (was nicht so technokratisch klingt).
Bei der Einreichung muss das Abstract einer von vier Kategorien zugeordnet werden:
- Klinische Forschung
- Grundlagenorientierte Forschung
- Ethik/ Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Fallberichte
Einreichungen aus der Kategorie 1) Klinischer Forschung und 3) Ethik/Aus-, Fort- und Weiterbildung sind im Wettbewerb um den Wissenschaftlichen Vortragswettbewerb „Klinische Forschung“.
Einreichungen aus der Kategorie 2) Grundlagenorientierte Forschung sind im Wettbewerb Wissenschaftlichen Vortragswettbewerb „Grundlagenorientierte Forschung“.
Einreichungen in der Kategorie 4) Fallberichte werden nicht für den Wissenschaftlichen Vortragswettbewerb berücksichtigt und müssen Neuerungen oder wichtige Erkenntnisse für das klinische Handeln beinhalten.
Es sollen nur bislang unveröffentlichte Ergebnisse eingereicht werden (Ausnahme: Würzburger Arbeitstage der DGAI).
Das Abstract kann sowohl in Deutsch als auch in Englisch verfasst werden.
Im Abstract muss bei klinischen Studien auf die Zustimmung der Ethik-Kommission und bei tierexperimentellen Untersuchungen auf das Einverständnis der Genehmigungsbehörde unter Angabe des Aktenzeichens/Geschäftszeichens o.ä. hingewiesen werden ansonsten wird das Abstract abgelehnt.
Die Begutachtung der eingereichten Abstracts erfolgt durch die Gutachterkommission. Alle vollständigen Abstracts werden anonymisiert, mit einer Nummer verschlüsselt und mind. fünf Gutachtern zur Begutachtung zugesendet. Jedes Abstract soll mit einer Punktzahl von 1 (ungenügend) bis 10 (hervorragend) beurteilt werden. Eine Stimmenthaltung ist bei Befangenheit geboten (Begutachter und Autor arbeiten an der gleichen Institution oder haben in den letzten fünf Jahren gemeinsam publiziert oder Drittmittel eingeworben).
Ein durchschnittlicher Punktewert von kleiner gleich 4 führt automatisch zur Ablehnung des Abstracts.
Das Wissenschaftliche Komitee weist darauf hin, dass Abstracts, die inhaltlich oder formell den Anforderungen nicht entsprechen, abgelehnt werden müssen.
Die Benotung des Abstracts erfolgt nach Gesichtspunkten von Inhalt und Verständlichkeit. Folgende Hinweise dienen den Gutachtern als Leitfaden zur Bewertung:
- Gibt der Titel des Abstracts den Kern der Arbeit korrekt wieder?
- Ist das Abstract gut lesbar/verständlich? Gibt es eine klare Struktur?
- Ist das Ziel der Studie klar formuliert?
- Ist die Fragestellung relevant und neu?
- Sind die Methoden zur Beantwortung der Fragestellung korrekt gewählt und durchgeführt? Sind Methoden, Ergebnisse korrekt und verständlich beschrieben?
- Enthält das Abstract Daten, und werden diese mit angemessenen Methoden statistisch analysiert und präsentiert?
- Sind die aus den Daten gezogenen Schlussfolgerungen gerechtfertigt?
- Werden die eigenen Befunde angemessen in den Kontext publizierter Daten eingeordnet?
- Trägt die Arbeit signifikant zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen bei?
Mit Abgabe seines Abstracts überlässt der Einreichende unentgeltlich alle Rechte der Weiterverwertung gleich welcher Art dem Veranstalter. Ungeachtet dessen, verbleibt ihm die Möglichkeit der Weiterverwertung nach eigenem Bedarf.
Abstracts, die nicht den vorgenannten Richtlinien entsprechen, werden den Autoren zur Überarbeitung mit entsprechenden Hinweisen übersandt. Sollte eine Überarbeitung nicht erfolgen, wird dem Abstract die Zulassung entzogen und kann anlässlich des HAI 2023 nicht präsentiert werden.
Gegebenenfalls behält sich der Herausgeber vor, fehlerhafte Abstracts ohne Rücksprache abzuändern.
Die Verantwortung für die Klärung eventueller Urheberrechte Dritter bezüglich der Inhalte des Abstracts liegt bei den Autoren. Somit gewährleisten die Autoren, dass auf sämtlichen Abbildungen, Tabellen etc. keine Rechte Dritter liegen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen.
Darüber hinaus liegt dem Abstracteinreicher das Einverständnis aller genannten Personen vor, die personenbezogenen Daten (wie Name, Klinik, Adresse, Emailadresse) einzureichen bzw. zu veröffentlichen.
Die angenommenen Abstracts werden in einem Supplement der Zeitschrift Anästhesiologie und Intensivmedizin A+I online publiziert.
Ärzte in Weiterbildung (DGAI-Mitglieder), die ein Abstract präsentieren, werden in Anerkennung ihres wissenschaftlichen Engagements von den Kongressgebühren befreit.
Im Namen der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) bitten wir Sie um Offenlegung möglicher Interessenskonflikte gegenüber den Teilnehmern des HAI 2023.
Hierzu werden Sie gebeten, evtl. finanzielle/wirtschaftliche Verflechtungen im Vorfeld bekannt zu geben.
Dies erfolgt mit den nachfolgenden Parametern:
Berater (B): Kommerzielle Vergütung oder Unterstützung des Autors in den letzten drei Jahren in Form von Beratungsverträgen (Mitgliedschaft in Gremien, Beiräten, Aufsichtsräten etc.)
Eigentümer (E): Eigentümerinteresse an Arzneimittel/Medizinprodukten (z.B. Patent, Urheberrecht, Verkaufslizenz, etc.)
Investor (I): Finanzielles Interesse an Firmen, die eine beschriebene Ausrüstung, ein Verfahren oder Produkte liefern (z.B. Aktienbesitz, Anteilseigner etc.)
Mitarbeiter (M): Finanzielles Interesse bei der Produktvermarktung (Mitarbeiter des Produktherstellers)
Produkt (P): Finanzielles Interesse bei der Ausrüstung, dem beschriebenen Verfahren und/oder dem beschriebenen Produkt (z.B. Forschungsunterstützungen, Referentenhonorare, Reisekostenunterstützungen, Stipendien etc.)
Keine (K): Keine Interessenskonflikte; keine kommerzielle Unterstützung der vorgelegten Arbeit in irgendeiner Form
Darüber hinaus ist das Unternehmen bei dem jeweiligen Parameter namentlich zu benennen.
Die finanziellen/wirtschaftlichen Verflechtungen werden vor der Präsentation (Titel des Abstracts und Name des Autors sowie dessen Zuordnung „wie vorstehend“) angezeigt.